Das ejt - Ansprechpartner für alle Verantwortlichen in der Jugendarbeit
Das ejt versteht sich als Servicestelle, die die Jugendarbeit in den Orten sowie die Verantwortlichen unterstützt.
- wir beraten bei konzeptionellen Überlegungen
- wir unterstützen konkrete Projekte vor Ort in der Anfangsphase oder begleiten sie punktuell (wie z.B. Trainee-Gruppen)
- wir beraten zu Themen wie Recht, Zuschüsse, Kinderschutz, Datenschutz,...
- und vieles mehr
Meldet euch einfach mit eurem Anliegen bei uns.
Bundeskinderschutzgesetz: Umsetzung des §72a SGB VIII
Zum 01.01.2012 ist das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft getreten. Für unsere Arbeit ist dabei insbesondere die Neufassung des § 72a SGB VIII, Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen, von Bedeutung.
Aus dieser Vorschrift ergibt sich, dass Vereine und Verbände Vereinbarungen mit dem Landkreis abschließen sollen. Ein wichtiger Baustein dieser Vereinbarungen sind Regelungen, bei welchen Ehrenamtlichen vor Aufnahme ihrer Tätigkeiten eine Einsichtnahme in das erweiterete Führungszeugnis notwendig ist.
Hier finden sich interessante Links zu diesem Thema:
Informationen, Mustervereinbarung und weitere Unterlagen des Landratsamtes Tübingen
Rundschreiben des Oberkirchenrat vom 02.08.2016
Ansprechpartner im ejt ist Tobias Radtke.